Um naturnahe Blühflächen zu entwickeln und zu erhalten, bedarf es einer gezielten und standortangepassten Pflege. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen Entwicklungspflege und Erhaltungspflege. Die Entwicklungspflege bezieht sich auf die initialen Maßnahmen, die notwendig sind, um eine artenreiche Blühwiese entstehen zu lassen, während die Erhaltungspflege darauf abzielt, die bereits etablierte Vielfalt langfristig zu sichern. Die richtige Pflege sorgt dafür, dass diese Flächen nicht nur optisch ansprechend sind, sondern auch einen ökologischen Nutzen bieten, indem sie Lebensräume für Insekten, Vögel und andere Tiere bieten.

Entwicklungspflege
Warum ist eine Entwicklungspflege notwendig?
Bereits wenige Wochen nach der Einsaat keimen bei guten Witterungsbedingungen die ersten eingesäten Wildpflanzenarten. Durch die Störung des Bodens bei der Flächenvorbereitung laufen darüber hinaus oft unerwünschte Beikräuter aus der Bodensamenbank auf. Die Entwicklungspflege im ersten und zweiten Jahr verhindert, dass die eingesäten Wildpflanzenarten durch zu viel Konkurrenz an der erfolgreichen Etablierung gehindert werden. Zudem wird ein Aussamen von Problemarten und ggf. Ammenarten vermieden.
Welche Beikräuter können bei dominantem Auftreten Probleme bereiten?
1 Einjähriges Berufskraut (Erigeron annuus)
2 Geruchlose Kamille (Tripleurospermum inodorum)
3 Acker-Kartzdistel (Cirsium arvense)
4 Bingelkraut (Mercurialis perennis)
5 Taube Trespe (Bromus sterilis)
6 Weißer Gänsefuß (Chenopodium album)
7 Gewöhnliche Kratzdistel (Cirsium vulgare)
Aber auch weitere Arten wie Kanadisches Berufskraut, Amarant, Quecke oder Gehölze (z.B. Pappeln) können bei dominanten Auftreten Probleme bereiten.
Wann muss die Entwicklungspflege umgesetzt werden?
Bei Einsaat im Frühjahr ist die Entwicklungspflege bereits im gleichen Jahr (September), bei Einsaat im August/September erst im zweiten Jahr notwendig. Im zweiten Jahr erfolgt der erste Pflegegang im Mai. Der zweite Pflegegang ist Ende August bis Ende September erforderlich. Ein dritter zusätzlicher Pflegetermin ist nur bei Bedarf Mitte Juli erforderlich (z. B. in regenreichen Jahren oder bei starker Wüchsigkeit der Vegetation).
Im Optimalfall sollte die Blühwiese während der Entwicklungspflege alle 4 Wochen, jedoch spätestens 3 Wochen vor den geplanten Pflegeterminen kontrolliert werden, um auf Fehlentwicklungen reagieren zu können.


Wie wird die Entwicklungspflege umgesetzt?
Bei hohem Biomasseanfall sollte das Schnittgut durch eine Mahd direkt aufgenommen und entsorgt werden, da die Einsaatarten unter Mulchschichten von mehr als 2 cm ersticken. Nutzen Sie für eine direkte Mahdgutaufnahme Rasenmäher mit höchstmöglicher Schnittstufe (optimal mindestens 10 cm über dem Boden) und transportieren Sie das Schnittgut von der Fläche.
Nutzen Sie für den Mulchschnitt Sichelmulcher oder Schlägelmulcher. Balkenmäher und Freischneider sind für die Entwicklungspflege nicht geeignet, da das Schnittgut nicht zerkleinert wird und nachträglich aufgenommen werden müsste. Vermeiden Sie eine nachträgliche Mahdgutaufnahme (z. B. Harken), da hierdurch Keimlinge der Wildpflanzenarten geschädigt werden.
Erhaltungspflege
Warum ist die Erhaltungspflege notwendig?
Die Umsetzung der Erhaltungspflege erzielt folgende Vorteile:
- Vermeidung von Vergrasung und Artenverarmung der Blühwiese
- Erhalt arten-, struktur- und blütenreicher Wildpflanzenbestände
- Erhalt geeigneter Bedingungen für konkurrenzschwache & ökologisch wertvolle Pflanzenarten
- Erhalt von Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Lebensräumen für Insekten und Säugetiere
Wann muss die Erhaltungspflege umgesetzt werden?
Mit der Erhaltungspflege kann begonnen werden, sobald sich der Vegetationsbestand durch die Entwicklungspflege stabilisiert hat. Ein stabiler Vegetationsbestand zeichnet sich durch eine geschlossene Vegetationsdecke aus, in der die eingesäten Wildpflanzenarten erfolgreich etabliert sind und nur vereinzelt Problemarten vorkommen.
Begutachten Sie 3 Wochen vor den geplanten Schnittterminen die Blühwiese, um den Mahdtermin einem starken oder schwachen Vegetationswachstum zeitlich anpassen zu können.
Wie wird die Erhaltungspflege umgesetzt?
Die Mahd ist mit Sichel-, Trommel- und Scheibenmähwerken sowie mit Schlägelmähwerken und Balkenmähern möglich. Die Aufnahme des Mahdguts kann direkt oder nachträglich (z.B. bei Trocknung des Mahdguts zur Heugewinnung) erfolgen. Achten Sie darauf, dass die verbliebene Vegetation bei einer nachträgliche Mahdgutaufnahme nicht geschädigt wird.
Förderlich für die Biodiversität ist ein abschnittsweises Mähen der Blühwiese. Setzen Sie die Mahdgänge hierzu auf Teilflächen oder streifenweise um. Durch unterschiedlich alte Vegetationsbereiche erhöht sich der Strukturreichtum der Fläche und Brutstätten sowie Nahrungshabitate bleiben dauerhaft verfügbar. Um die Pflege bei starkem Vegetationswachstum bis zu den regulären Pflegeterminen hinauszuzögern, können Sie relevante Teilbereiche, z.B. Sitzflächen, Stromkästen oder Zufahrten, mit Freischneidern freistellen. Durch Akzeptanzstreifen entlang der Wege erhalten Blühflächen einen „ordenlichen“ Rahmen.


Teilbereiche des zweiten Schnitts können auch über den Winter stehenbleiben (= überständige Bereiche, „Altgrasstreifen“), damit die aufrechtstehenden Pflanzenstängel von Insekten zur Überwinterung genutzt werden können. Achtung: Überständige Bereiche dürfen erst ab März des Folgejahres gemäht werden, damit die überwinternden Insekten nicht getötet werden. Die Erhaltung überständiger Bereiche auf Flächen mit Frühblühern schließt sich aus, da die Mahd der überständigen Vegetation mit der Blüte der Frühjahrsblüher zeitlich zusammenfällt.